Energiemanagement und Beratung

EB GEBÄUDE
Für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG) erarbeiten wir Energieeffizienzhaus-Konzepte und berechnen den Energiebedarf nach etablierten Methoden der DIN EN 18599.
Zur Beantragung von Fördermitteln begleiten wir Sie von der energetischen Planung über die Umsetzung bis zur Nachweisführung.

EB GEWERBE

Wir stellen Ihre energetische Ausgangssituation fest und ermitteln Ihren Nutzenergiebedarf durch eingehende Analysen Ihrer Energieverbräuche, Anlagendaten und Objekt- und Nutzungsdaten.
Darauf basierend identifizieren wir die Energieeinspar­­maßnahmen (EEM) und schätzen die Einsparpotentiale ab. Für die Planung der Umsetzung beachten wir technische und (energie-)wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie mögliche Förderungen.
Als mittelständisches Unternehmen (KMU) profitieren Sie von der Förderung unserer Energieberatungs­leistungen! Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Antragstellung für die Förderung der Beratung, sowie nach Abschluss die Nachweisführung als Grundlage zur Auszahlung der Fördermittel.

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet große Unternehmen (GU) seit dem 05.12.2015, ein Energieaudit regelmäßig im Abstand von max. 4 Jahren durchzuführen!

Wir stellen Ihre energetische Ausgangssituation fest und ermitteln Ihren Nutzenergiebedarf durch eingehende Analysen Ihrer Energieverbräuche, Anlagendaten und Objekt- und Nutzungsdaten.
Darauf basierend identifizieren wir die Energieeinspar­­maßnahmen (EEM) und schätzen die Einsparpotentiale ab. Für die Planung der Umsetzung beachten wir technische und (energie-)wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie mögliche Förderungen.
Dabei beachten wir stets die gültigen Anforderungen aus dem EDL-G und der DIN 16247-1.

Das zertifizierte Energiemanagement-System nach DIN EN ISO 50001 gibt es bereits seit dem Jahr 2011 und kann von Unternehmen aller Größen eingerichtet und aufrechterhalten werden. Für große Unternehmen (GU) ersetzt ein nach der ISO 50001 zertifiziertes EnMS die Pflicht zum Energieaudit nach EDL-G.
Seit Inkrafttreten des Energie-Effizienz-Gesetzes (EnEfG) am 18.11.2023 sind alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von > 7,5 GWh verpflichtet, bis zum 18.07.2025 ein EnMS einzurichten!
Ein nach DIN EN ISO 50001 zertifiziertes EnMS unterstützt das Unternehmen bei der fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung unter Zuhilfenahme etablierter Methoden, wie z. B. dem PDCA-Zyklus.
Wir unterstützen Sie bei der Errichtung eines zertifizierungsreifen EnMS nach den Anforderungen aus der Norm. Auch nach erfolgreicher Erstzertifizierung stehen wir an Ihrer Seite und helfen Ihnen bei der Aufrechterhaltung und kontinuierlicher Verbesserung des EnMS.

Durch den Einsatz effizienterer Produktionsanlagen können der Energieverbrauch gesenkt, der Ressourceneinsatz vermindert und die Umweltbelastung reduziert werden. So sparen Sie nicht nur Betriebskosten, sondern können für die Anschaffung und Umsetzung dieser Energieeinsparmaßnahmen (EEM) auch Förderungen beantragen. Anhand der Energie- und/oder Ressourceneinsparung schätzen wir das Förderpotential in den unterschiedlichen Förderprogrammen ab. Hierzu stehen Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Wir prüfen für Sie die einzuhaltenden Förderbedingungen, erstellen die notwendigen Antragsunterlagen und übernehmen die Kommunikation mit der Förderbehörde (in Vollmacht).
Wissen Sie noch nicht, welche EEM Sie in Ihrem Betrieb umsetzen könnten? Mit Hilfe der (geförderten) Energieberatung finden wir es gemeinsam heraus!

Als Einstieg in die Energieberatung können Unternehmen, Kommunen und Sportvereine in Niedersachsen auch die kostenlosen, von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) geförderten, Transformationsberatungen bei uns beauftragen. Diese werden mit den Schwerpunkten Solar (PV und Solarthermie), Energie- und Materialeffizienz sowie Klimaneutralität angeboten. Bei einem Vor-Ort-Termin in Ihrem Unternehmen machen wir eine Grobanalyse der Ausgangssituation, geben Hinweise zu Einsparpotentialen und möglichen Förderprogrammen bzw. ermitteln das PV-Potential und berechnen die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
Zur KEAN-Website mit den Beratungsangeboten: https:// www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/ unternehmen/index.php

EB LOKALE ENERGIEVERSORGUNG
Ergänzend zu energietechnischen Systemen entwickeln wir die zugehörigen unternehmerischen, kaufmännischen und Betreiber-Konzepte.
Dabei fließen neben den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Energieumlagen- und Gebühren, Zulagen, Zuschüsse, Pflichten) auch weitere Aspekte von Mietern, Vermietern, Investoren oder Verbraucherschutz ein.
Wir beraten Sie bei der Ausschreibung und Vergabe von entsprechenden Energiedienstleistungen (Contracting).